Mahnverfahren und Gebühren bei nicht termingerechter Bezahlung der Jahresrechnung
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 6 der Satzung und des Beschlusses vom 24.03.2007 ist eine Präzisierung des Mahnverfahrens bei nicht termingerechter Bezahlung des Jahresbeitrages erforderlich.
- Die Jahresrechnungslegung erfolgt zur Mitgliederversammlung. Der Zahlungstermin ist jeweils der 31. Mai des laufenden Jahres.
- Bei nicht termingerechter Zahlung wird dem Pächter eine Mahnung mit Zahlungsfrist innerhalb 14 Tagen zugestellt.
- Bei nochmaliger Mahnung wird dem Pächter eine nochmalige Gelegenheit gegeben seine Rückstände innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Mahnung ergeht per Einschreiben mit Rückschein.
- Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR, die Zustellgebühr sowie die Verzugszinsen trägt der Pächter.
- Erfolgt nach weiteren 14 Kalendertagen noch keine Zahlung der ausstehenden Beträge wird mit dem gleichen Zustellverfahren eine Abmahnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand dem säumigen Zahler zugestellt und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
- Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens trägt der säumige Zahler.
- Das Mahnverfahren bezieht sich auf alle Zahlungen an den Verein.