Beschlüsse des Kleingartenvereins "Herrenhorst" 1988 e.V.

Arbeitsstunden

Arbeitsmaterial

Brunnengeld

Pacht

Strom

Umlage

Wahlordnung

Wasser

Zahlungsverkehr & Mahnverfahren

 

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1.     Pacht

1.        Die bisherige Vorgehensweise wird durch diesen Beschluss umgesetzt.

2.        Die Differenz zwischen der Einnahme aller Pächter an Pacht und den Zahlungen an die Verpächter wird pro Parzelle umgelegt.

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2.    Umlage

1.       Der Beschluss vom März 2008 Pkt. 2 wird aufgehoben.

2.       Die Umlage wird ab dem Jahr 2009 auf 80,- EUR festgesetzt.

3.       Gemäß des Beschlusses der MV v. 28.03.2009

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3.   Strom

1.      Der Beschluss gem. Protokoll vom 01.04.2006 wird abgeändert.

2.      Die Grundlage für die Vorauszahlung des laufenden Jahres bildet der Verbrauchsbetrag des Vorangegangenen.

3.      Die Arbeitsstunden für Ablesung und Rechnungsstellung werden ab 2008 nicht mehr in Rechnung gestellt.

4.      Die Stromrechnung beinhaltet außer dem eigenen Strom, den Verlust­strom sowie die Kosten für Reparaturen.

Der Verluststrom und die Reparaturkosten werden durch alle Gesamtstromabnehmer geteilt.

5.      Bei Nichtzahlung wird der Strom abgestellt und der Zähler verplombt.

Die anfallenden Kosten hierfür werden dem jeweiligen Pächter in Rechnung gestellt.

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4.   Wasser

1.      Der Beschluss vom März 2002 Pkt. 3 wird aufgehoben.

2.      Die Grundlage für die Vorauszahlung des laufenden Jahres bildet der Durchschnittswert aller Parzellen des Vorangegangenen.

3.      Die Wasserrechnung beinhaltet außer dem eigenen Verbrauch, das Verlustwasser sowie die Kosten für Reparaturen.

Das Verlustwasser und die Reparaturkosten werden durch alle Pächter geteilt.

4.     Bei Nichtzahlung wird das Wasser abgestellt und der Zähler verplombt.

Die anfallenden Kosten hierfür werden dem jeweiligen Pächter in Rechnung gestellt.

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5.  Arbeitsstunden

1.        Der Beschluss vom März 2002 Pkt. 1 und 2 wird aufgehoben.

2.        Die zu leistenden Arbeitstunden werden ab dem Jahr 2008 auf 4 Stunden festgesetzt.

3.        Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird die Höhe auf 15,00 EUR festgesetzt.

4.        max. 30 Stunden

5.        Pro Parzelle können max. 2 Pers. am Arbeitseinsatz teilnehmen.

6.        Es werden keine Arbeitsstunden ins neue Jahr übernommen.

 
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6.    Brunnengeld

1.        Die Beschlüsse vom Okt. 95 Nr. 5 und Okt. 96 werden hiermit außer Kraft gesetzt.

2.        Das Brunnengeld in Höhe von 178,95 EUR wird 2008 ausgezahlt.

3.        Mit der Auszahlung können keine Forderungsansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

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Arbeitsmaterial

  1. Arbeitsmaterialien bei Arbeitseinsätzen

Bei Pflegeeinsätzen werden, soweit vorhanden, Arbeitsmaterialien bereitgestellt. Bei Nichtbenutzung werden keine Reparaturkosten an den eigenen Arbeitsmitteln übernommen.

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Wahlordnung

Wahlordnung

1.           Abgestimmt für die Wahlkommission wird einzeln und offen durch Handzeichen, es gelten nur Ja- oder Neinstimmen, Stimmenthaltungen werden nicht gewertet. Diese einigen sich auf einen Wahlvorsitzenden, der mit der Durchführung der Wahl beauftragt wird.

 

2.           Ein Mitglied je Parzelle wählt mit einer Stimme, unabhängig von der Zahl der zur Parzelle zugehörigen Personen, die eine Mitgliedschaftzum Verein besitzen, und unabhängig von der Zahl der je Parzelle erschienenen Personen, die eine Mitgliedschaft zum Verein besitzen.

 

3.        Schriftliche Kandidatenvorschläge der Mitglieder werden berücksichtigt, wenn sie zwei Wochen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung eingereicht werden (Poststempel).

 

4.            Über die Kandidaten des Vorstandes und der Revisionskommission wird einzeln und offen durch Handzeichen abgestimmt.

 

5.             Wählbar für den Vorstand sind nur Mitglieder des Vereins.

 

6.             Erfolgt die Wahl ohne Funktion, bestimmt der Vorstand noch in der Wahlversammlung in interner Abstimmung die Funktionsvergabe gemäß § 10 (1 d und e) der Satzung und gibt diese der Mitgliederversammlung bekannt.

Folgende Schrittfolge ist einzuhalten:

1.     Nennung des Kandidaten entsprechend der vorliegenden Vorschläge.

2.     Vorstellung des Kandidaten, ggf. Anfragen an den Kandidaten.

3.     Anfrage des Wahlleiters an den Kandidaten, ob er sich der Wahl stellt oder Vorliegen der schriftlichen Zustimmung zur Übernahme des Amtes.

4.     Abstimmung.

5.     Jeder gewählte Kandidat ist zu befragen, ob er die Wahl annimmt. Diese Frage ist vernehmlich und eindeutig zu beantworten.

6.  Über die Wahlhandlung und Stimmabgabe für die einzelnen Kandidaten ist ein Protokoll anzufertigen und von allen Mitgliedern der Wahlkommission zu unterschreiben

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.2010 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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Mahnverfahren

Mahnverfahren und Gebühren bei nicht termingerechter Bezahlung der Jahresrechnung

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 6 der Satzung und des Beschlusses vom 24.03.2007 ist eine Präzisierung des Mahnverfahrens bei nicht termingerechter Bezahlung des Jahresbeitrages erforderlich.

 

-         Die Jahresrechnungslegung erfolgt zur Mitgliederversammlung. Der  Zahlungstermin ist jeweils der 31. Mai des laufenden Jahres.

 

-         Bei nicht termingerechter Zahlung wird dem Pächter eine Mahnung mit Zahlungsfrist innerhalb 14 Tagen zugestellt.

 

-         Bei nochmaliger Mahnung wird dem Pächter eine nochmalige Gelegenheit gegeben seine Rückstände innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Mahnung ergeht per Einschreiben mit Rückschein.

 

-         Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR, die Zustellgebühr sowie die Verzugszinsen trägt der Pächter.

 

-         Erfolgt nach weiteren 14 Kalendertagen noch keine Zahlung der ausstehenden Beträge wird mit dem gleichen Zustellverfahren eine Abmahnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand dem säumigen Zahler zugestellt und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 

-         Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens trägt der säumige Zahler.

 

-         Das Mahnverfahren bezieht sich auf alle Zahlungen an den Verein.


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